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e Lehr mit Kick |
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Vor der Unterzeichnung des Lehrvertrages besprechen der Lehrbetrieb und der zukünftige Lernende, ob die Teilnahme am Kick-Programm Sinn macht.
Variante 1folgende Dokumente ausdrucken ausfüllen und senden ane Lehr mit Kick M. Schürch Mühlemattstr. 34 4410 Liestal 061 906 88 40/078 808 89 49 |
Variante 2: online-Anmeldung-> zum online-Anmeldeformular |
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zum Ablauf der Kick-Kurse.
Lernende, welche eine Attestausbildung (2jährige Berufslehre) absolvieren, erhalten bereits zusätzliche Unterstützung an den Berufs-fachschulen (fiB=fachkundige individuelle Begleitung). Darum ist ein Kick-Besuch ab Lehrbeginn nicht möglich.
Oft tauchen die Schwierigkeiten erst während der Lehre auf. Ein Einstieg ins Kick-Programm während der Lehre ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Zuerst gilt es die vielfältigen Unterstützungsangebote der der Berufsfachschulen oder der vorgängig besuchten Schulen zu nutzen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Falls eine Kick-Anmeldung während der Lehre in Betracht gezogen wird, nehmen Sie am besten Kontakt mit der Kick-Leitung auf.
Die Teilnahme am Kick-Programm ist eigentlich nur
möglich, wenn der Lehrbetrieb im Kanton Baselland liegt.
In begrenzter Zahl steht Kick aber auch Lernenden offen,
deren Lehrbetriebe im Kanton Baselstadt oder Solothurn (z.B.
Schwarzbubenland) liegt. Die Kick-Anmeldung muss in diesen
Fällen vom Amt für Berufsbildung in Basel oder
Solothurn bewilligt werden.