lgo

e Lehr mit Kick

BL
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Kanton Basel-Landschaft
 
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

Anmeldung

Vor der Unterzeichnung des Lehrvertrages besprechen der Lehrbetrieb und der zukünftige Lernende, ob die Teilnahme am Kick-Programm Sinn macht.

Wann ins Kick?

  • ein Jugendlicher bewirbt sich um eine Lehrstelle für eine 3- oder 4jährige Berufslehre
  • Eindrücke aus Schnupperlehre und Gesprächen  sind positiv
  • Aber: Schulzeugnisse oder Basic-check-Resultate lassen vermuten, dass schulische Lücken vorliegen
  • der Jugendliche ist motiviert und zu einem zusätzlichen Engagement bereit

Anmeldemöglichkeiten

Variante 1

folgende Dokumente ausdrucken ausfüllen und  senden an

e Lehr mit Kick
M. Schürch
Mühlemattstr. 34
4410 Liestal
061 906 88 40/078 808 89 49

Variante 2: online-Anmeldung

-> zum online-Anmeldeformular

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zum Ablauf der Kick-Kurse.



Kick und Attestlehren (2jährige Berufslehren)

Lernende, welche eine Attestausbildung (2jährige Berufslehre) absolvieren, erhalten bereits zusätzliche Unterstützung an den Berufs-fachschulen (fiB=fachkundige individuelle Begleitung). Darum ist ein Kick-Besuch ab Lehrbeginn nicht möglich.

zurück


Anmeldung während der Lehre

Oft tauchen die Schwierigkeiten erst während der Lehre auf. Ein Einstieg ins Kick-Programm während der Lehre ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Zuerst gilt es die vielfältigen Unterstützungsangebote der der Berufsfachschulen oder der vorgängig besuchten Schulen zu nutzen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Falls eine Kick-Anmeldung während der Lehre in Betracht gezogen wird, nehmen Sie am besten Kontakt mit der Kick-Leitung  auf.

zurück


Kick-Teilnahme,  falls Lehrbetrieb nicht im Kanton Baselland liegt

Die Teilnahme am Kick-Programm ist eigentlich nur möglich, wenn der Lehrbetrieb im Kanton Baselland liegt.
In begrenzter Zahl steht Kick aber auch Lernenden offen, deren Lehrbetriebe im Kanton Baselstadt oder Solothurn (z.B. Schwarzbubenland) liegt. Die Kick-Anmeldung muss in diesen Fällen vom  Amt für Berufsbildung in Basel oder Solothurn bewilligt werden.

zurück